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„Kleiner“ Motorflugschein - LAPL(A) SEP
Mit dem „kleinen“ Motorflugschein dürfen einmotorige Flugzeuge bis 2.000 kg Abfluggewicht in Europa geflogen werden. In den 30 Ausbildungsstunden wird das sichere Beherrschen des Flugzeuges ebenso trainiert wie die vollständige Planung und Durchführung von Überlandflügen.
Rechte und Bedingung: FCL.105.A
Anforderungen bzgl. der Erfahrung und Anrechnung: FCL.110.A
Zur Lehrgangbeschreibung geht´s hier.
Mit dem „kleinen“ Motorflugschein dürfen einmotorige Flugzeuge bis 2.000 kg Abfluggewicht in Europa geflogen werden. In den 30 Ausbildungsstunden wird das sichere Beherrschen des Flugzeuges ebenso trainiert wie die vollständige Planung und Durchführung von Überlandflügen.
Rechte und Bedingung: FCL.105.A
Anforderungen bzgl. der Erfahrung und Anrechnung: FCL.110.A
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